Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Whistleblower besser schützen und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 19/4558 ) vorgelegt. „Menschen, die sich dafür einsetzen, Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die dem öffentlichen Interesse und dem Allgemeinwohl dienen, müssen dabei unterstützt und vor Strafverfolgung und dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden“, schreiben die Grünen. Nachdem die Europäische Kommission am 23. April 2018 einen Richtlinienvorschlag zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vorgelegt habe, sei auch die Bundesregierung zum Handeln verpflichtet. Es sei ein Gebot der politischen Klugheit, die deutsche Positionierung zu diesem Richtlinienvorschlag in Form eines nationalen Whistleblower-Schutzgesetzes vorzunehmen, so die Grünen. Sie fordern, durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz und im Bundesbeamtengesetz und Beamtenstatusgesetz einen arbeits- und dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz für Hinweisgeber zu gewähren und zu regeln, unter welchen Voraussetzungen sie sich an eine außerbetriebliche Stelle oder direkt an die Öffentlichkeit wenden können.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.10.2018