Eine ominöse Firma aus Malta versucht massenhaft per Fax, Freiberufler und Unternehmen unter Berufung auf die DS-GVO zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnement zu bewegen.
Unternehmens- und Verbraucherverbände raten, das Schreiben in jedem Fall zu ignorieren. Für den Fall, dass man das Formular bereits unterschrieben hat, sollte man einen Anwalt aufsuchen.

Im Übrigen kann unerwünschte Fax-Werbung gleichwohl einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen und kann einen Unterlassungsanspruch begründen, der mittels Abmahnung geltend gemacht werden kann – wenn der Absender bekannt ist.

Hier finden Sie ein Beispiel von einem solchen Fax und des dazugehörigen Formulars.