„Digitaler Hausfriedensbruch“

Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme künftig strafbar?

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes ( 19/1716 ) vorgelegt, mit dem die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme unter Strafe gestellt wird. Danach sollen zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme die Rechtsgedanken der Paragrafen 123 und 248b des Strafgesetzbuches (StGB) in die digitale Welt übertragen und ein neuer Paragraf 202e geschaffen werden. IT-Systeme seien mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und wie das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen. Derzeit seien sogar Fahrräder besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten. Die Gefahr für die Allgemeinheit, die von unbefugt genutzten informationstechnischen Systemen ausgeht, sei hoch. Es sei daher die Aufgabe auch des Strafrechts, den lückenlosen Schutz des bedeutsamen Grundrechts auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.04.2018