Entwurf eines „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ vorgelegt

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ vorgelegt, das am 28.01.2021 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit diesem „Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (19/26106) soll der mit dem IT-Sicherheitsgesetz vom Juli 2015 geschaffene Ordnungsrahmen „entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode“ erweitert werden.

In der Vorlage verweist die Bundesregierung darauf, dass die Gewährleistung der Cyber- und Informationssicherheit ein Schlüsselthema für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sei, die gerade mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche auf funktionierende Informations- und Kommunikationstechnik angewiesen seien.

Quelle: Deutscher Bundestag, Meldung vom 27.01.2021