EU-Kommission modernisiert EU-Vorschriften für Bahnreisende

Die EU-Kommission will die Fahrgastrechte für Bahnreisende in der ganzen EU modernisieren und hat dazu am 28.09.2017 einen Vorschlag vorgelegt. Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen in Zukunft besser über ihre Rechte informiert werden. Außerdem werden die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität erheblich gestärkt. Der Vorschlag wahrt jedoch auch die Verhältnismäßigkeit und befreit Schienenverkehrsbetreiber unter genau festgelegten Bedingungen von der Pflicht, die Fahrgäste bei Verspätungen zu entschädigen.

Hierzu erklärte Violeta Bulc, EU-Kommissarin für Verkehr: „Dank der EU verfügen Fahrgäste jetzt über umfassende Rechte, unabhängig davon, wo sie in der EU reisen. Trotzdem sind immer noch viel zu viele europäische Bahnreisende und Pendler nicht ausreichend über ihre Rechte informiert. Das wollen wir mit unserem neuen Vorschlag ändern. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Initiative den Sektor stärken und einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen dem Schutz der Reisenden einerseits und der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors andererseits herstellen wird.“

Mit dem Kommissionsvorschlag werden die geltenden Vorschriften für die Rechte der Bahnreisenden in fünf Kernbereichen überarbeitet:

  1. Einheitliche Anwendung der Vorschriften: Bei der Anwendung der Fahrgastrechte dürfen der inländische Fernverkehr und der grenzüberschreitende Nah- und Regionalverkehr nicht mehr länger ausgespart bleiben.
  2. Information und Nichtdiskriminierung: Die Information über Fahrgastrechte wird z. B. durch entsprechende Hinweise auf den Fahrscheinen verbessert. Fahrgäste, die einen Verkehrsverbund mit unterschiedlichen Fahrscheinen nutzen, müssen darüber unterrichtet werden, ob ihre Rechte für die gesamte Reise oder nur für einzelne Teilstrecken gelten. Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz ist verboten.
  3. Mehr Rechte für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität: Künftig besteht ein verbindlicher Anspruch auf Hilfeleistung bei allen Verkehrsdiensten sowie auf volle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen. Entsprechende Informationen sind in zugänglichen Formaten bereitzustellen, außerdem müssen Eisenbahnmitarbeiter Schulungen zum Umgang mit behinderten Personen erhalten.
  4. Durchsetzung, Beschwerdeverfahren und Sanktionen: Es werden klare Fristen und Verfahren für die Behandlung von Beschwerden sowie klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der für die Anwendung und Durchsetzung von Fahrgastrechten zuständigen nationalen Behörden festgelegt.
  5. Verhältnismäßigkeit und faire Rechtsvorschriften: Durch eine Klausel zur höheren Gewalt werden Eisenbahnunternehmen im Falle von Verspätungen aufgrund von unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Naturkatastrophen von der Schadensersatzpflicht befreit. Nach den derzeitigen Vorschriften müssen diese Unternehmen auch in solchen Fällen noch Schadensersatz zahlen.

Weitere Schritte

Zunächst muss der Kommissionsvorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat (d. h. den EU-Mitgliedstaaten) geprüft und angenommen werden, bevor er anschließend in Kraft treten kann.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.09.2017