EUGH: Betreiber von Facebook-Seiten haften für (potentielle) Datenschutzverstöße mit.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten für Facebooks (potentielle) Datenschutzverstöße mithaften (EuGH, Urteil vom 05.06.2018, Az. C-210/16Pressemitteilung).

Der EuGH musste darüber entscheiden, ob schon das Anlegen einer Facebook-Seite eine Mitverantwortung für Facebooks (potentielle) Datenschutzverstöße begründet.

Der EuGH bejahte diese Frage und machte deutlich, dass bereits der Einsatz eines Online-Dienstes  eine Mitverantwortung für dessen Datenverarbeitung begründet. Das gilt zumindest immer dann, wenn die Nutzung nicht nur rein persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Daneben treffen die Betreiber von Facebook-Seiten, auch Informations- und Auskunftspflichten. Das Urteil dürfte auch für weitere Social Media Plattformen von erheblicher Bedeutung sein.