Der Innenausschuss hat den Weg zur Einführung einer sog. „eID-Karte“ frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verabschiedete das Gremium am 03.04.2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 19/8038 ) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung. Danach sollen Bürger der Europäischen Union und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums künftig eine eID-Karte zum elektronischen Identitätsnachweis beantragen können.

In ihrer Vorlage verweist die Bundesregierung darauf, dass der deutsche Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel bereits mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet seien. Die sog. eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion ermögliche dem Karteninhaber, seine Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.04.2019