Am 9. Mai 2019 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Die Änderungen betreffen vor allem die Regelungen zur Vorstandsvergütung. Zudem wurden die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat konkretisiert.

Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht. So können möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollzogen werden. Der neue Kodex wird anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht und in Kraft treten. Er löst damit den bis dahin gültigen Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ab.

Der neue Kodex und weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der Regierungskommission abrufbar.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 28.05.2019