Konsultation zum Schutz von Hinweisgebern

Die EU-Kommission hat eine bis zum 29.05.2017 andauernde Konsultation zum Schutz von Whistleblowern eingeleitet. Sie möchte u. a. Informationen zu den Vor- und Nachteilen eines Hinweisgeberschutzes oder zu Problemen, die auf nationaler als auch EU-Ebene durch Lücken des derzeitigen Schutzes bestehen, einholen. Des Weiteren wird nach der Einführung von rechtlich verbindlichen Mindestschutzstandards gefragt. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die weiteren Überlegungen der EU-Kommission zu einem Vorgehen auf EU-Ebene einfließen. Dabei kündigte sie an, horizontale oder weitergehende sektorale Maßnahmen auf EU-Ebene ausloten zu wollen.

Hintergrund:

In ihrer Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung von Juli 2016 bekräftigt die EU-Kommission die Notwendigkeit von wirksamen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die mit ihren offengelegten Informationen einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Betrug oder Steuerhinterziehung leisten.

Erst kürzlich hatte das EU-Parlament mit seiner Entschließung vom 14.02.2017 die EU-Kommission erneut aufgefordert, „konkrete Vorschläge für den uneingeschränkten Schutz von Personen vorzulegen, die illegale Tätigkeiten und Unregelmäßigkeiten aufdecken“.