Das Kabinett hat den vom Bundesinnenminister vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes beschlossen. Der Gesetzesvorschlag wird nun im Bundestag beraten. Danach muss auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Der Gesetzentwurf verfolgt dabei im Wesentlichen drei Ziele:

  • Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen
  • Verbesserung des länderübergreifenden Datenabrufs und Vereinfachung der melderechtlichen Prozesse
  • Verbesserung von Datenqualität und -verfügbarkeit.

Mit dem Maßnahmenbündel wird es Bürgerinnen und Bürgern erstmals möglich sein, ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal selbst aus dem Melderegister abzurufen und weiter zu nutzen. Künftig kann eine Nebenwohnung auch am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden. Des Weiteren werden öffentliche Sicherheitsbelange gestärkt, da die Daten von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen sowie von Passversagungs- oder -entziehungsgründen länger gespeichert werden.

Der Gesetzesvorschlag wird nun im Bundestag beraten. Nach der Beratung im Bundestag muss auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Meldewesen – das Rückgrat einer modernen Verwaltung

Pässe und Personalausweise werden in der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt. Auch für viele andere Verwaltungsvorgänge greifen die Behörden auf Meldedaten zu. Ohne Meldewesen wären die Aufwände der Bürgerinnen und Bürger, entsprechende Nachweise gegenüber der Verwaltung zu erbringen, daher wesentlich höher.

Die Meldedaten sind außerdem eine wichtige Planungsgrundlage. So wissen Verwaltungen zum Beispiel wie viele Kita- oder Schulplätze benötigt werden. Auch Wahlen und Abstimmungen werden damit vorbereitet. Die Einwohnerzahl einer Kommune wird mit Hilfe der Meldedaten ermittelt. Sie ist maßgeblich für die Höhe der Finanzzuweisungen vom Land an die Kommune.

Darüber hinaus können Privatpersonen und Unternehmen die Meldedaten ihnen bekannter Personen in gesetzlich definiertem Umfang nutzen.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 15.07.2020