Schutz von Whistleblowern – Berichtsentwurf des EU-Parlaments

Das Aufdecken der LuxLeaks-Affaire und die Panama-Papers durch Whistleblower hat auf europäischer Ebene die Diskussionen zu Maßnahmen zum Schutz von Informanten entfacht.

Die EU-Kommission hatte im Frühjahr 2017 eine Konsultation zum Schutz von Hinweisgebern durchgeführt. Als Reaktion arbeitet das EU-Parlament derzeit an einem Initiativbericht. Darin wird die EU-Kommission u. a. aufgefordert, bis Ende des Jahres einen Gesetzesvorschlag, der sich auf internationale Schutzstandards für Informanten stützen soll, vorzulegen. Die Begriffsbestimmung „Informant“ sollte möglichst weit gefasst sein und viele Situationen abdecken. Zudem sollte er Personen, die in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst tätig sind, aber auch Berater oder Selbständige umfassen.

Hinsichtlich der Meldungen soll die EU-Kommission ein mehrstufiges System prüfen, das sowohl Meldungen innerhalb als auch außerhalb einer Organisation erlaubt. Arbeitgeber sollen dazu ermutigt werden, interne Meldeverfahren einzuführen. Die Berichterstatterin spricht sich dafür aus, auf EU-Ebene eine Stelle einzurichten, die sich speziell der Beratung, Orientierungshilfe und Entgegennahme von Meldungen und Missständen widmet.

Um Informanten einen bestmöglichsten Schutz zu garantieren, sollte der Schutz der Vertraulichkeit sichergestellt und gleichzeitig die Umkehr der Beweislast eingeführt werden. Zudem sind Personen, die Druck/Repressalien auf Informanten ausüben, zu sanktionieren.