Urheberrechtsnovelle verkündet

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird damit zum 01.03.2018 in Kraft treten.

Für die genehmigungsfreie Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in Bildung und Wissenschaft gelten danach künftig neue Schrankenregelungen. Die Änderungen sollen – nach dem Willen des Gesetzgebers – den Nutzern Rechtssicherheit bringen und dafür sorgen, dass die Potenziale von Digitalisierung und Vernetzung besser ausgeschöpft werden; dies soll insbesondere Lehrenden, Forschenden und Studierenden dienen.

Das Gesetzesvorhaben war sowohl in Verlags- wie auch in Hochschulkreisen nicht unumstritten. Das neue Gesetz gilt in seinem Kern, der die neuen Schrankenregelungen enthält, zunächst nur für fünf Jahre, tritt also zum 01.03.2023 außer Kraft (§ 142 UrhG n. F.); es soll insoweit nach vier Jahren evaluiert werden.

Quelle: BRAK, Mitteilung vom 13.09.2017