Viel Kritik an Internet-Löschpflicht

Sehr unterschiedlich bewerteten die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Mit dem von der Bundesregierung (18/12727) und den Koalitionsfraktionen (18/12356) wortgleich eingebrachten Gesetzentwürfen „zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ soll die bereits jetzt bestehende Pflicht der Betreiber von Internet-Plattformen, offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu löschen, wirksamer durchgesetzt werden. Insbesondere Twitter und Facebook kommen dieser Pflicht nach Erkenntnissen der Bundesregierung nur sehr unzureichend nach. Mit dem neuen Gesetz sollen die Plattformbetreiber verpflichtet werden, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen demzufolge in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt beziehungsweise gesperrt werden. Für Verstöße sieht der Gesetzentwurf Bußgelder bis zur Höhe von fünf Mio. Euro vor. Für den Umgang mit den deutschen Behörden und Gerichten müssen die Plattformbetreiber einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.06.2017