Schnell, bequem und modern: Die Kfz-Zulassung kann in Zukunft vollständig digital erfolgen. Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Sie kann nun wie geplant verkündet werden und rund sechs Monate später in Kraft treten.

Das ganze Paket

Alle Standardverfahren wie z. B. Neuzulassung, Umschreibung oder Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung sind künftig online möglich. Bisher können Privatpersonen lediglich Abmeldungen übers Internet erledigen – sowie Wiederzulassungen, sofern Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen unverändert sind. Die Verordnung weitet den Online-Service nun aus.

Projekt i-Kfz

Sie ist Teil des Projekts „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“, mit dem die Bundesregierung eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Profitieren sollen davon Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 15.02.2019

Schnell, bequem und modern: Die Kfz-Zulassung kann in Zukunft vollständig digital erfolgen. Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Sie kann nun wie geplant verkündet werden und rund sechs Monate später in Kraft treten.

Das ganze Paket

Alle Standardverfahren wie z. B. Neuzulassung, Umschreibung oder Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung sind künftig online möglich. Bisher können Privatpersonen lediglich Abmeldungen übers Internet erledigen – sowie Wiederzulassungen, sofern Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen unverändert sind. Die Verordnung weitet den Online-Service nun aus.

Projekt i-Kfz

Sie ist Teil des Projekts „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“, mit dem die Bundesregierung eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Profitieren sollen davon Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 15.02.2019